Yoshikoshi & Associates specialises in a broad range of immigration law for corporate and personal clients. When you engage Yoshikoshi & Associates you gain access to our expertise and tailored approach to find the best solution for your business and individual needs.

Service für Privat-Klienten

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Beratungsbereiche

  • Partner/Fiancée Visa (einschliesslich de facto Beziehungen)
  • Contributory Parent Visa
  • Kinder Visa
  • Permanent Visas via Skills Select
  • Investor Retirement Visa
  • Significant Investor Visa
  • Remaining Relative Visa
  • Aged Dependent Relative Visa
  • Besucher Visas
  • New Zealand Citizen Family Relationship Visa
  • Working Holiday Visa
  • Distinguished Talent Visa
  • Resident Return Visa
  • Humanitarian Visa
  • Representation bei Visaverweigerung oder -aufhebung
  • Australische Staatsbürgerschaft

 

Unser Service

  • Wir beginnen mit einem detaillierten Gespräch mit ihnen, um ihre persöhnlichen Umstände genau zu verstehen und ihnen durch unseren massgeschneiderten Service die best möglichsten Lösungen vorzuschlagen, um ihrer einzigartigen Situation und Anforderungen gerecht werden.
  • Wir werden vorab alle ihnen zur Verfügungstehenden Optionen mit höchstmöglicher Transparenz, einschliesslich Zeitrahmen und Kosten erläutern.  Jede individuelle Beratung basiert immer auf der Grundlage unserer professionellen Einschätzung und ethischen Standards.
  • Wir vereinfachen den Visaantragsprozess für sie! Wir füllen ihren Antrag für sie aus und kommunizieren direkt mit der australischen Einwanderungsbehörde, beziehungsweise dem im Ausland zuständigen Büro der Einwanderungsbehörde.
  • Um grösstmögliche Transparenz zu gewährleisten, werden wir sie über den Status und den Fortschritt ihres Antrages jederzeit informiert halten.

 

Unsere Klienten

Aus unserem Firmensitz in Melbourne, bieten wir professionelle Beratung für Klienten in Australien und weltweit. Sollte ihr Antrag es erfordern, im Ausland eingereicht zu werden, werden wir ihren Antrag für sie vervollständigen und im zuständigen Büro der Einwanderungsbehörde im betreffenden Ausland einreichen.